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  • @Gast sagte in Gegen das Puppenverbot:

    Selbst der Gesetzgeber hat ja nicht einmal ein moralischen Gesetzeszweck angeführt, sondern das hat das BVerfG von sich aus einfach eingebracht, obwohl es dazu gar nicht berechtigt ist.

    Das ist nicht ganz korrekt. In der Drucksache 19/23707 steht zum § 184l StGB auf S. 23:

    Von der neuen Regelung soll auch ein Signal für die Gesellschaft ausgehen, dass Kinder – seien sie auch nur körperlich nachgebildet – nicht zum Objekt sexueller Handlungsweisen gemacht werden dürfen.

    Das ist durchaus auch eine moralische Begründung. Das Problem dabei ist, dass moralische Vorstellungen eben kein legitimes Schutzgut sind:

    Kein legitimes Schutzgut sind lediglich moralische Vorstellungen. Nur der Ekel oder die Abscheu, die die
    meisten Menschen bei der Betrachtung auch fiktiver Kinderpornografie oder Sexpuppen mit kindlichem
    Erscheinungsbild empfinden, darf nicht Strafgrund sein.

    (S. 13-14, Abschnitt dd)

    M
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    @breaky sagte in Gegen das Puppenverbot:

    Das Problem dabei ist, dass moralische Vorstellungen eben kein legitimes Schutzgut sind:

    Naja das stimmt nicht mehr. An die Beschlüsse vom BVerfG sind alle gebunden und die haben explizit selber moralische Argumente angeführt, auch wenn verdeckt.

  • @breaky sagte in Gegen das Puppenverbot:

    Das Problem dabei ist, dass moralische Vorstellungen eben kein legitimes Schutzgut sind:

    Naja das stimmt nicht mehr. An die Beschlüsse vom BVerfG sind alle gebunden und die haben explizit selber moralische Argumente angeführt, auch wenn verdeckt.

    nixdaN
    217 136

    Na so richtig hat es auch vorher schon nicht gestimmt. Mordparagraph und Inzestverbot lassen grüßen. Man könnte sich ja vlt. darauf einigen, daß Moralvorstellungen in einem liberalen Rechtsstaat keine schützenswerten Rechtsgüter darstellen sollten. Trotz gegenteiliger Praxis.

  • ?
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    “Kein Täter Werden” hat seine Webseite aktualisiert und stellt jetzt ausdrücklich klar für wen eine Therapie überhaupt angeboten wird und Sinn macht:

    https://kein-taeter-werden.de/fachkraefte/

    Das lustige dabei? Für Pädophile OHNE Leidensdruck bieten sie lt. der Grafik keine Therapie an, weil sie keine Störung haben und nicht benötigen. Währenddessen laberte das Bundesverfassungsgericht das sei “best practice” bei “Pädophilie”. Das Gericht hat null differenziert und die aktuelle Information zeigt den Widerspruch super auf xD

    Alter das Urteil ist sowas von armselig in der Retrospektive jetzt. Passiert halt wenn man kein Gutachten einholt.

  • ?
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    Gibt es einen Grund warum die das jetzt nochmal überarbeitet haben? Das war ja fast 20 Jahre lang gleich, dann erst vor 5 Monaten geändert und jetzt noch einmal. Irgendwie hoffe ich doch das es durch eine Anfrage vom BVerfG oder so getriggerd wurde und die deren “Stellungnahme” dann gleich dort aufgenommen haben.

    Kommt mir halt komisch vor, weil es davor eben fast 20 Jahre gleich war und die letzte Änderung auch erst durch Ansprache von einem User getriggered wurde.

  • “Kein Täter Werden” hat seine Webseite aktualisiert und stellt jetzt ausdrücklich klar für wen eine Therapie überhaupt angeboten wird und Sinn macht:

    https://kein-taeter-werden.de/fachkraefte/

    Das lustige dabei? Für Pädophile OHNE Leidensdruck bieten sie lt. der Grafik keine Therapie an, weil sie keine Störung haben und nicht benötigen. Währenddessen laberte das Bundesverfassungsgericht das sei “best practice” bei “Pädophilie”. Das Gericht hat null differenziert und die aktuelle Information zeigt den Widerspruch super auf xD

    Alter das Urteil ist sowas von armselig in der Retrospektive jetzt. Passiert halt wenn man kein Gutachten einholt.

    M
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    Habe denen mal geschrieben ob sie das noch konkretisieren können, weil nicht ganz deutlich wird ab wann eine Verhaltensstörung vorliegen soll. Es heißt z. B. einfach nur in der Grafik das keine vorliegt, wenn jemand “ohne Taten” lebt. Eine Plastikpuppe ist aber auch eine “Tat”. Außerdem soll die Nutzung von “Missbrauchsabbildungen” auch unter die pädophile Störung fallen, da habe ich dann gefragt was genau die damit meinen.

    Wenn auch Fantasien dazu führen das jemand mit einer Störung diagnostiziert wird, dann kann man sich als Ziel nämlich nur die absolute und ewige Abstinenz auf die Fahne schreiben. Das widerum führt die Differenzierung zwischen Pädophilie und Störung ad absurdum, da die sexuelle Komponente ja im Grunde ausgelöscht werden muss, um mit der Präferenz als gesund zu gelten. In einer Ausgabe von Sexuologie hatte KTW noch gesagt das bspw. Sexpuppen nicht unter “störungsrelevantes Ausleben” fallen.

    Mal schauen, ob sie das überarbeiten.

  • Habe denen mal geschrieben ob sie das noch konkretisieren können, weil nicht ganz deutlich wird ab wann eine Verhaltensstörung vorliegen soll. Es heißt z. B. einfach nur in der Grafik das keine vorliegt, wenn jemand “ohne Taten” lebt. Eine Plastikpuppe ist aber auch eine “Tat”. Außerdem soll die Nutzung von “Missbrauchsabbildungen” auch unter die pädophile Störung fallen, da habe ich dann gefragt was genau die damit meinen.

    Wenn auch Fantasien dazu führen das jemand mit einer Störung diagnostiziert wird, dann kann man sich als Ziel nämlich nur die absolute und ewige Abstinenz auf die Fahne schreiben. Das widerum führt die Differenzierung zwischen Pädophilie und Störung ad absurdum, da die sexuelle Komponente ja im Grunde ausgelöscht werden muss, um mit der Präferenz als gesund zu gelten. In einer Ausgabe von Sexuologie hatte KTW noch gesagt das bspw. Sexpuppen nicht unter “störungsrelevantes Ausleben” fallen.

    Mal schauen, ob sie das überarbeiten.

    breakyB
    239 323

    Puppen sollten, logisch betrachtet, keinesfalls darunter fallen, da bei der Nutzung von Puppen kein eigen- oder fremdgefährdendes Verhalten vorliegt, und die wissenschaftliche Lage zur Nutzung von Puppen ja mittlerweile auch in die Richtung deutet, dass sie fremdgefährdendes Verhalten sogar eher verhindern.

    To those who understand, I extend my hand
    To the doubtful I demand, take me as I am
    Not under your command, I know where I stand
    I won't change to fit your plan, take me as I am

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

  • Puppen sollten, logisch betrachtet, keinesfalls darunter fallen, da bei der Nutzung von Puppen kein eigen- oder fremdgefährdendes Verhalten vorliegt, und die wissenschaftliche Lage zur Nutzung von Puppen ja mittlerweile auch in die Richtung deutet, dass sie fremdgefährdendes Verhalten sogar eher verhindern.

    corneliusC
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    Genau so sehe ich es auch und dies betrifft meiner Ansicht nach auch virtuelle Kinderpornographie und kinderpornographische Texte.

  • Puppen sollten, logisch betrachtet, keinesfalls darunter fallen, da bei der Nutzung von Puppen kein eigen- oder fremdgefährdendes Verhalten vorliegt, und die wissenschaftliche Lage zur Nutzung von Puppen ja mittlerweile auch in die Richtung deutet, dass sie fremdgefährdendes Verhalten sogar eher verhindern.

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    Die haben das folgendermaßen konkretisiert:

    Die Grafik zeigt die Taten, bei denen Kinder geschädigt werden: sexuelle Übergriffe und die Nutzung von Missbrauchsabbildungen, auch von bearbeiteten oder mit KI verfälschten Bildern realer Kinder. Gedanken und Fantasien allein sind keine Taten.

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    In Kentucky, USA wurde gestern geurteilt dass das Puppenverbot mit der amerikanischen Verfassung vereinbar sein soll und die Verfassungsbeschwerde wurde zurückgewiesen. Jetzt bleibt nur noch das “echte” Supreme Court übrig.

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    In Kentucky, USA wurde gestern geurteilt dass das Puppenverbot mit der amerikanischen Verfassung vereinbar sein soll und die Verfassungsbeschwerde wurde zurückgewiesen. Jetzt bleibt nur noch das “echte” Supreme Court übrig.

    https://www.14news.com/2026/10/23/sturgis-man-loses-constitutional-fight-over-child-sex-doll-ban-faces-20-years/

  • M
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    Das ist ein Teufelskreislauf. Je mehr oberste Gerichte so urteilen, umso eher sind andere Gerichte dazu geneigt auch so zu urteilen. Das widerum nimmt der Forschung den Reiz, da es ja sowieso illegal ist und auch bleiben wird und etwas das ohne Ausnahmen im Besitz verboten ist, sowieso nicht erforscht werden kann.

    Im obigen Urteil wurde zusätzlich sehr moralisch argumentiert und man einfach die Gesetzesbegründung des Gesetzgebers übernommen und das als “plausibel” erachtet. Die Vorgehensweise war im Grunde 1:1 wie in Deutschland. Forschungsgelder, Kapazitäten usw. werden also in diesem Bereich abnehmen und aufgrund der Gesetzeslage kann so gut wie jede positive Erkenntniss relativiert werden, da die Methodik durch das Verbot extrem eingeschränkt wird.

  • M
    35 23

    Hier eine Stellungnahme von Franziska Mathäus zum Puppenverbot, wo auch ein Appell an Prof. Dr. Dr. Klaus Beier enthalten ist:

    https://franziska-mathaeus.de/standpunkte/puppenverbot/

  • Hier eine Stellungnahme von Franziska Mathäus zum Puppenverbot, wo auch ein Appell an Prof. Dr. Dr. Klaus Beier enthalten ist:

    https://franziska-mathaeus.de/standpunkte/puppenverbot/

    C
    195 142

    Ein wirklich guter Artikel. Sowas hätten die Richter vorher mal lesen sollen, zusammen mit dem von Frau Lederer in der LTO.

  • Hier eine Stellungnahme von Franziska Mathäus zum Puppenverbot, wo auch ein Appell an Prof. Dr. Dr. Klaus Beier enthalten ist:

    https://franziska-mathaeus.de/standpunkte/puppenverbot/

    henryf1749H
    10 9

    Wahnsinnig guter Artikel, vielen Dank für’s Teilen! Da kann ich einiges für mich selbst an Argumenten mitnehmen, wo es um weitere legale Möglichkeiten zur schadlosen emotionalen und sexuellen Bedürfnisbefriedigung als Bewältigungsstrategie geht. Und ihre Argumentation für die These, dass gerade die Nutzung dieser schadlosen legalen Möglichkeiten die eigentliche wirksame Prävention leistet, finde ich auch sehr schön hergeleitet und gut nachvollziehbar. Für meine eigenen bevorstehenden Diskussionen mit Menschen, die in ihren Ansichten dem Prof. Beier folgen, ist dieser Artikel grandios hilfreich 👍🏼

  • M
    35 23

    Gibt es hier ein Update? Soweit ich weiß läuft die Frist zum Einreichen der Beschwerde am 02.11.2026 ab. Nach der Niederlage und der Überarbeitung der Webseite hätte ich mehr Nachrichten erwartet. Ich hoffe nicht das jetzt noch eine Nachricht kommt, wo über die Einreichung berichtet wird und dann wieder jahrelang nichts veröffentlicht wird.

  • Gibt es hier ein Update? Soweit ich weiß läuft die Frist zum Einreichen der Beschwerde am 02.11.2026 ab. Nach der Niederlage und der Überarbeitung der Webseite hätte ich mehr Nachrichten erwartet. Ich hoffe nicht das jetzt noch eine Nachricht kommt, wo über die Einreichung berichtet wird und dann wieder jahrelang nichts veröffentlicht wird.

    Lu ErkerL
    206 105

    Also beim EUGH kannst du damit rechnen das es Jahre wenn nicht Jahrzehnte brauchen wird. Und die neu Vorlage oder was das war beim BVerfG wird wohl schlicht ignoriert werden. 😕

  • Also beim EUGH kannst du damit rechnen das es Jahre wenn nicht Jahrzehnte brauchen wird. Und die neu Vorlage oder was das war beim BVerfG wird wohl schlicht ignoriert werden. 😕

    M
    35 23

    Mit ignorieren meinste ablehnen? Und mit EUGH den EGMR? Soweit ich weiß müssen die schon irgendwie darauf antworten, wenn das rechtliche Gehöhr gerügt wird. Auf der Webseite sehe ich zumindest auch einige Gegenvorstellungen zu Entscheidungen die so abgelehnt wurden.

    Ich rechne bei beiden Wegen auf keinen Erfolg, aber eine richtige Debatte kann erst losgehen, wenn alles ausgeschöpft wurde. Mich würde die Signalwirkung einer Niederlage auf EU-Ebene schon interessieren. Hier in DE hat das BVerfG-Urteil ja auch so einige “aufgeweckt”.

    In Asien sehe ich z. B. größere Bewegungen von Experten gegen solche Gesetze, obwohl an vielen Orten strafbar. In Europa ist es eher noch so ein Randthema. Der EGMR wird sich lustigerweise gleichzeitig mit Puppen und KI-Pornos beschäftigen müssen (Verfahren aus Dänemark).