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P-Punkte Forum
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  • Puppen sollten, logisch betrachtet, keinesfalls darunter fallen, da bei der Nutzung von Puppen kein eigen- oder fremdgefährdendes Verhalten vorliegt, und die wissenschaftliche Lage zur Nutzung von Puppen ja mittlerweile auch in die Richtung deutet, dass sie fremdgefährdendes Verhalten sogar eher verhindern.

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    Die haben das folgendermaßen konkretisiert:

    Die Grafik zeigt die Taten, bei denen Kinder geschädigt werden: sexuelle Übergriffe und die Nutzung von Missbrauchsabbildungen, auch von bearbeiteten oder mit KI verfälschten Bildern realer Kinder. Gedanken und Fantasien allein sind keine Taten.

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    In Kentucky, USA wurde gestern geurteilt dass das Puppenverbot mit der amerikanischen Verfassung vereinbar sein soll und die Verfassungsbeschwerde wurde zurückgewiesen. Jetzt bleibt nur noch das “echte” Supreme Court übrig.

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    In Kentucky, USA wurde gestern geurteilt dass das Puppenverbot mit der amerikanischen Verfassung vereinbar sein soll und die Verfassungsbeschwerde wurde zurückgewiesen. Jetzt bleibt nur noch das “echte” Supreme Court übrig.

    https://www.14news.com/2026/10/23/sturgis-man-loses-constitutional-fight-over-child-sex-doll-ban-faces-20-years/

  • M
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    Das ist ein Teufelskreislauf. Je mehr oberste Gerichte so urteilen, umso eher sind andere Gerichte dazu geneigt auch so zu urteilen. Das widerum nimmt der Forschung den Reiz, da es ja sowieso illegal ist und auch bleiben wird und etwas das ohne Ausnahmen im Besitz verboten ist, sowieso nicht erforscht werden kann.

    Im obigen Urteil wurde zusätzlich sehr moralisch argumentiert und man einfach die Gesetzesbegründung des Gesetzgebers übernommen und das als “plausibel” erachtet. Die Vorgehensweise war im Grunde 1:1 wie in Deutschland. Forschungsgelder, Kapazitäten usw. werden also in diesem Bereich abnehmen und aufgrund der Gesetzeslage kann so gut wie jede positive Erkenntniss relativiert werden, da die Methodik durch das Verbot extrem eingeschränkt wird.

  • M
    35 23

    Hier eine Stellungnahme von Franziska Mathäus zum Puppenverbot, wo auch ein Appell an Prof. Dr. Dr. Klaus Beier enthalten ist:

    https://franziska-mathaeus.de/standpunkte/puppenverbot/

  • Hier eine Stellungnahme von Franziska Mathäus zum Puppenverbot, wo auch ein Appell an Prof. Dr. Dr. Klaus Beier enthalten ist:

    https://franziska-mathaeus.de/standpunkte/puppenverbot/

    C
    195 142

    Ein wirklich guter Artikel. Sowas hätten die Richter vorher mal lesen sollen, zusammen mit dem von Frau Lederer in der LTO.

  • Hier eine Stellungnahme von Franziska Mathäus zum Puppenverbot, wo auch ein Appell an Prof. Dr. Dr. Klaus Beier enthalten ist:

    https://franziska-mathaeus.de/standpunkte/puppenverbot/

    henryf1749H
    10 9

    Wahnsinnig guter Artikel, vielen Dank für’s Teilen! Da kann ich einiges für mich selbst an Argumenten mitnehmen, wo es um weitere legale Möglichkeiten zur schadlosen emotionalen und sexuellen Bedürfnisbefriedigung als Bewältigungsstrategie geht. Und ihre Argumentation für die These, dass gerade die Nutzung dieser schadlosen legalen Möglichkeiten die eigentliche wirksame Prävention leistet, finde ich auch sehr schön hergeleitet und gut nachvollziehbar. Für meine eigenen bevorstehenden Diskussionen mit Menschen, die in ihren Ansichten dem Prof. Beier folgen, ist dieser Artikel grandios hilfreich 👍🏼

  • M
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    Gibt es hier ein Update? Soweit ich weiß läuft die Frist zum Einreichen der Beschwerde am 02.11.2026 ab. Nach der Niederlage und der Überarbeitung der Webseite hätte ich mehr Nachrichten erwartet. Ich hoffe nicht das jetzt noch eine Nachricht kommt, wo über die Einreichung berichtet wird und dann wieder jahrelang nichts veröffentlicht wird.

  • Gibt es hier ein Update? Soweit ich weiß läuft die Frist zum Einreichen der Beschwerde am 02.11.2026 ab. Nach der Niederlage und der Überarbeitung der Webseite hätte ich mehr Nachrichten erwartet. Ich hoffe nicht das jetzt noch eine Nachricht kommt, wo über die Einreichung berichtet wird und dann wieder jahrelang nichts veröffentlicht wird.

    Lu ErkerL
    206 105

    Also beim EUGH kannst du damit rechnen das es Jahre wenn nicht Jahrzehnte brauchen wird. Und die neu Vorlage oder was das war beim BVerfG wird wohl schlicht ignoriert werden. 😕

  • Also beim EUGH kannst du damit rechnen das es Jahre wenn nicht Jahrzehnte brauchen wird. Und die neu Vorlage oder was das war beim BVerfG wird wohl schlicht ignoriert werden. 😕

    M
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    Mit ignorieren meinste ablehnen? Und mit EUGH den EGMR? Soweit ich weiß müssen die schon irgendwie darauf antworten, wenn das rechtliche Gehöhr gerügt wird. Auf der Webseite sehe ich zumindest auch einige Gegenvorstellungen zu Entscheidungen die so abgelehnt wurden.

    Ich rechne bei beiden Wegen auf keinen Erfolg, aber eine richtige Debatte kann erst losgehen, wenn alles ausgeschöpft wurde. Mich würde die Signalwirkung einer Niederlage auf EU-Ebene schon interessieren. Hier in DE hat das BVerfG-Urteil ja auch so einige “aufgeweckt”.

    In Asien sehe ich z. B. größere Bewegungen von Experten gegen solche Gesetze, obwohl an vielen Orten strafbar. In Europa ist es eher noch so ein Randthema. Der EGMR wird sich lustigerweise gleichzeitig mit Puppen und KI-Pornos beschäftigen müssen (Verfahren aus Dänemark).