Habe denen mal geschrieben ob sie das noch konkretisieren können, weil nicht ganz deutlich wird ab wann eine Verhaltensstörung vorliegen soll. Es heißt z. B. einfach nur in der Grafik das keine vorliegt, wenn jemand “ohne Taten” lebt. Eine Plastikpuppe ist aber auch eine “Tat”. Außerdem soll die Nutzung von “Missbrauchsabbildungen” auch unter die pädophile Störung fallen, da habe ich dann gefragt was genau die damit meinen.
Wenn auch Fantasien dazu führen das jemand mit einer Störung diagnostiziert wird, dann kann man sich als Ziel nämlich nur die absolute und ewige Abstinenz auf die Fahne schreiben. Das widerum führt die Differenzierung zwischen Pädophilie und Störung ad absurdum, da die sexuelle Komponente ja im Grunde ausgelöscht werden muss, um mit der Präferenz als gesund zu gelten. In einer Ausgabe von Sexuologie hatte KTW noch gesagt das bspw. Sexpuppen nicht unter “störungsrelevantes Ausleben” fallen.
Mal schauen, ob sie das überarbeiten.


