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    Das ein Gesetz nur wenige betrifft ist auch kein Grund das es Betroffene ja nicht so schlimm und hart treffe. Der Bundesverfassungsrichter Hassemer hat das damals in seiner abweichenden Meinung sehr gut getroffen:

    Endlich sollte man die Übereinstimmung eines Straftatbestands mit dem Übermaßverbot nicht damit rechtfertigen, dass sie „nur einen schmalen Bereich der persönlichen Lebensführung“ berühre und nur Wenige „überhaupt von dem Verbot in einer einschränkend spürbaren Weise betroffen“ seien. Solche Argumente können im Strafrecht, das seit jeher in besonderer Weise auf die Person hin orientiert ist, zynisch wirken: Wer vom Inzestverbot betroffen ist, wird in einem zentralen Bereich seiner Lebensführung berührt sein, und diese Berührung kann ihn tief und langfristig treffen.

  • SiriusS
    257 429

    Das Verbot basiert auf einer Lüge. Die CDU hatte damals Staatsanwälte zitiert, die behaupteten, dass bei Missbrauchstätern ständig solche Puppen gefunden werden und dementsprechend die Puppen ja zum Missbrauch geführt haben müssen. Ich hatte für letztes Jahr mal ausgerechnet, dass in der Realität selbst unter der unrealistischen Annahme, dass jeder erwischte Puppenbesitzer auch ein Missbrauchstäter war in mindestens 99.5% der Missbrauchsfälle Puppen überhaupt keine Rolle gespielt haben können. Dieses Jahr scheint es nicht groß anders auszusehen.

    Bei fast 13.000 Fällen von Kindesmissbrauch, fast 35.000 Fällen von Kinderpornografie aber nur 46 Fällen von Kindersexpuppen zeigen ja die rohen Zahlen schon, dass das Verbot keinen nennenswerten Beitrag zur Prävention leisten kann.

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  • Das Verbot basiert auf einer Lüge. Die CDU hatte damals Staatsanwälte zitiert, die behaupteten, dass bei Missbrauchstätern ständig solche Puppen gefunden werden und dementsprechend die Puppen ja zum Missbrauch geführt haben müssen. Ich hatte für letztes Jahr mal ausgerechnet, dass in der Realität selbst unter der unrealistischen Annahme, dass jeder erwischte Puppenbesitzer auch ein Missbrauchstäter war in mindestens 99.5% der Missbrauchsfälle Puppen überhaupt keine Rolle gespielt haben können. Dieses Jahr scheint es nicht groß anders auszusehen.

    Bei fast 13.000 Fällen von Kindesmissbrauch, fast 35.000 Fällen von Kinderpornografie aber nur 46 Fällen von Kindersexpuppen zeigen ja die rohen Zahlen schon, dass das Verbot keinen nennenswerten Beitrag zur Prävention leisten kann.

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    Man könnte natürlich auch pro-CDU argumentieren und sagen das ja das Verbot den Umlauf von Puppen verhindert und daher nur so geringe Zahlen existieren.

    “Das Gesetz wirkt! Voller Erfolg! Nur 46 Puppen! Mehr Puppen hätten noch mehr Missbrauch bedeutet!!!”

    Die Staatsanwältin möchte auch noch viel mehr verbieten. Sie holte sich passende Wissenschaftler ins Boot und eine daraus enstandene Studie aus 2024/2025 suggerierte das pro-contact Foren die einzige Realität von Pädophilen sind.

  • SiriusS
    257 429

    Man kann sich die Statistiken eh so drehen wie man will (und das wird auch gemacht). Steigen die Fälle, ist das ein Alarmzeichen und signalisiert, dass wir härtere Gesetze brauchen. Sinken die Fälle zeigt dies, dass die Ansätze funktionieren und wir sie weiter verfolgen müssen, indem wir härtere Gesetze verabschieden.

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    Warum veröffentlicht das BVerfG erst ein Jahr später diese beiden Beschlüsse: 1 BvR 1368/24 und 1 BvR 177/23

    Am 29.04.2025 und am 09.07.2025 beschlossen, aber heute erst veröffentlicht. Die Beschlüsse entfalten ihre Wirkung ja erst mit der Veröffentlichung. Sowas demotiviert einen noch mehr, wenn das so auch im Puppenverbot passiert. Das Warten kotzt mich nur noch an…

  • Habe mal KTW befragt, wie sie im Falle einer Legalisierung mit Puppen umgehen würden. Hab das als Antwort bekommen:


    Sehr geehrte/r X,

    vielen Dank für Ihre Anfrage.

    Zur therapeutischen Grundhaltung: Das Präventionsnetzwerk „Kein Täter werden" arbeitet mit Menschen, die eine pädophile Störung haben. Der Begriff „Störung" meint dabei nicht, dass mit der Person etwas „falsch" ist – sondern dass die sexuelle Präferenz entweder mit erheblichem Leidensdruck verbunden ist oder mit dem Risiko, sich selbst oder anderen zu schaden. Viele Betroffene kennen beides: die Belastung durch eine Sexualität, die nicht gelebt werden kann, ohne jemandem zu schaden, und die ständige Anstrengung, genau das zu verhindern. Mit diesem Spannungsfeld arbeiten wir – wertschätzend gegenüber der Person, klar in der Ablehnung jeder Fremdschädigung.

    Zum therapeutischen Ansatz: Unser Ziel ist nicht moralische Bewertung, sondern die gemeinsame Erarbeitung von Strategien für ein zufriedenes Leben ohne Fremdschädigung. Dabei schauen wir individuell: Welche Funktion hat ein bestimmtes Verhalten? Dient es der Stressregulation, der Impulskontrolle, oder birgt es Risiken? Diese Fragen lassen sich nur im therapeutischen Gespräch klären, nicht pauschal.

    Zur Evidenzlage bei kindlichen Sexpuppen: Es gibt derzeit keine empirischen Befunde zur Wirkung – weder im Sinne einer Risikoerhöhung noch eines Schutzfaktors. Bei einer Legalisierung würde KTW diese Thematik evidenzbasiert in die individuelle Therapieplanung integrieren, so wie wir es mit allen Aspekten der Lebensrealität unserer Patienten tun.

    Wenn Sie Unterstützung im Umgang mit Ihrer Situation suchen, steht Ihnen unser Angebot offen. Die Therapie ist kostenlos und unterliegt der Schweigepflicht.

    Mit freundlichen Grüßen

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    @Gast sagte in Gegen das Puppenverbot:

    Habe mal KTW befragt, wie sie im Falle einer Legalisierung mit Puppen umgehen würden. Hab das als Antwort bekommen:


    Sehr geehrte/r X,

    vielen Dank für Ihre Anfrage.

    Zur therapeutischen Grundhaltung: Das Präventionsnetzwerk „Kein Täter werden" arbeitet mit Menschen, die eine pädophile Störung haben. Der Begriff „Störung" meint dabei nicht, dass mit der Person etwas „falsch" ist – sondern dass die sexuelle Präferenz entweder mit erheblichem Leidensdruck verbunden ist oder mit dem Risiko, sich selbst oder anderen zu schaden. Viele Betroffene kennen beides: die Belastung durch eine Sexualität, die nicht gelebt werden kann, ohne jemandem zu schaden, und die ständige Anstrengung, genau das zu verhindern. Mit diesem Spannungsfeld arbeiten wir – wertschätzend gegenüber der Person, klar in der Ablehnung jeder Fremdschädigung.

    Zum therapeutischen Ansatz: Unser Ziel ist nicht moralische Bewertung, sondern die gemeinsame Erarbeitung von Strategien für ein zufriedenes Leben ohne Fremdschädigung. Dabei schauen wir individuell: Welche Funktion hat ein bestimmtes Verhalten? Dient es der Stressregulation, der Impulskontrolle, oder birgt es Risiken? Diese Fragen lassen sich nur im therapeutischen Gespräch klären, nicht pauschal.

    Zur Evidenzlage bei kindlichen Sexpuppen: Es gibt derzeit keine empirischen Befunde zur Wirkung – weder im Sinne einer Risikoerhöhung noch eines Schutzfaktors. Bei einer Legalisierung würde KTW diese Thematik evidenzbasiert in die individuelle Therapieplanung integrieren, so wie wir es mit allen Aspekten der Lebensrealität unserer Patienten tun.

    Wenn Sie Unterstützung im Umgang mit Ihrer Situation suchen, steht Ihnen unser Angebot offen. Die Therapie ist kostenlos und unterliegt der Schweigepflicht.

    Mit freundlichen Grüßen

  • RubricappulaR
    180 154

    Also…Keine Antwort auf die Frage. Zumal

    @Gast sagte in Gegen das Puppenverbot:

    Der Begriff „Störung" meint dabei nicht, dass mit der Person etwas „falsch" ist – sondern dass die sexuelle Präferenz entweder mit erheblichem Leidensdruck verbunden ist oder mit dem Risiko, sich selbst oder anderen zu schaden.

    Auch schon ein Widerspruch ist. Ich wage zu behaupten, dass mit jemandem der Schwierigkeiten hat, keinen anderen Personen zu schaden, durchaus etwas “falsch” ist.

    Lass uns der Regen sein
    In ihrer kranken Welt
    (auf ihrer Haut)
    Auf ihrer tauben Haut

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    Warum wurde denn ein doppelter Post von dem Gast freigeschaltet? Der zitiert ja einfach nur etwas, was schon gepostet wurde. Dachte erst das wäre eine neue Antwort von KTW.

  • RubricappulaR
    180 154

    Weil ich das nicht mehr auf dem Schirm hatte 🙄

    Frage mich dann aber auch welchen Grund das erneute Posten nun hat.

    Lass uns der Regen sein
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  • Also…Keine Antwort auf die Frage. Zumal

    @Gast sagte in Gegen das Puppenverbot:

    Der Begriff „Störung" meint dabei nicht, dass mit der Person etwas „falsch" ist – sondern dass die sexuelle Präferenz entweder mit erheblichem Leidensdruck verbunden ist oder mit dem Risiko, sich selbst oder anderen zu schaden.

    Auch schon ein Widerspruch ist. Ich wage zu behaupten, dass mit jemandem der Schwierigkeiten hat, keinen anderen Personen zu schaden, durchaus etwas “falsch” ist.

    maxM
    144 97

    Eigentlich ist das schon eine Antwort, die ich da sehe und zwar eine zustimmende: wenn Evidenz Puppen als Schutzfaktor zeigt bzw im Einzelfall sie als Schutzfaktor wirken (um mal bei deren Wortwahl zu bleiben) dann hätten sie nichts dagegen sobald sie wieder legal wären. Das lese ich da.

    ♦ Mnl.≈40 ♦ AoA ♀6-12, 20+ ♦ Selbsthilfe/Aktivist seit 2009 ♦
    ♦ Projekte: Max’ 2 Cents + Shadows Project
    »Eine wirklich gute Idee erkennt man daran, dass ihre Verwirklichung von vornherein ausgeschlossen erschien.« (Albert Einstein)

  • RubricappulaR
    180 154

    Puppen waren bis vor wenigen Jahren noch legal und da war das auch kein Thema für KTW. Die Antwort tut so, als wär das ein völlig neues Phänomen.

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  • Puppen waren bis vor wenigen Jahren noch legal und da war das auch kein Thema für KTW. Die Antwort tut so, als wär das ein völlig neues Phänomen.

    corneliusC
    56 53

    Genau und die Behauptung von KTW es gäbe keine empirische Grundlage zu den Liebespuppen, ist in dieser Form einfach falsch.

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    Das Gesetz kann aufgrund der Umstände so nicht stehen bleiben. Das Sexualität und insb. Masturbation etwas sehr persönliches ist sind wir uns ja wohl alle einig.

    Das Bundesverfassungsgericht hat schon in Vergangenheit den Gesetzgeber dazu gezwungen solche invasiven Maßnahmen wissenschaftlich evaluieren zu lassen. Das hat er beim Puppenverbot nicht gemacht.

    Beispiel:
    https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bverfg-2bvr91611-elektronische-fussfessel-ueberwachung-sexualstraftaeter-fuehrungsaufsicht-grundrechte-verfassungsbeschwerden

    Erfreulich ist, dass dem Gesetzgeber insoweit eine besondere Beobachtungs- und Nachbesserungspflicht auferlegt wurde. So sei er “verpflichtet, die spezialpräventiven Wirkungen der elektronischen Aufenthaltsüberwachung empirisch zu beobachten und das gesetzliche Regelungskonzept gegebenenfalls den dabei gewonnenen Erkenntnissen anzupassen”. Zudem habe er auch die technischen Rahmenbedingungen im Auge zu behalten.

    Zu dem Thema gab es nur zwei Studien die bloß Zweifel äußerten. Zu den Puppen widerum gibt es 3 Studien die empirisch das Gegenteil der Regierung belegen.

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    Wie kann es eig. sein das ein großes deutsches Unternehmen schon seit Jahren nach in Kraft treten des Puppenverbotes so Fleshlights verkauft, die auf der Verpackung ein Anime-Schulmädchen mit flacher Brust zeigen und als Beschreibung dann:

    Eine entspannende Sex-Session mit einem Date nach der Schule mit dem Mädchen deiner Träume.

    Es ist ein Händler der auch international bekannt ist. Ich checke das ehrlich gesagt nicht. Was ist denn jetzt verboten…

  • SiriusS
    257 429

    Wenn es ein internationaler Händler ist, kennt er die Gesetzeslage in Deutschland vielleicht einfach nicht. Und wo kein Kläger, da kein Richter. Ich würde mich aber nicht darauf verlassen, dass sowas heute noch legal ist.

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  • Wenn es ein internationaler Händler ist, kennt er die Gesetzeslage in Deutschland vielleicht einfach nicht. Und wo kein Kläger, da kein Richter. Ich würde mich aber nicht darauf verlassen, dass sowas heute noch legal ist.

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    Nein, es ist ein Händler mit Sitz in Deutschland der auch gerade von einem deutschen Influencer beworben und empfohlen wird.

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    Bestimmtheitsgebot lässt grüßen. Habe das Unternehmen vor zwei Jahren mehrmals gemeldet, weil ich mal sehen wollte ob was passiert und sieht nicht so aus (wenn ich glaube wen du meinst). Der Paragraph wird nur auf Pädos angewendet, das zeigen schon Händler wie Eis, wo Repliken verkauft werden die so kleindimensoniert sind, wo man sich schon stark fragt, wie das legal sein kann (Körperteile werden ja auch erfasst…wo ist da die tatbestandsmäßige Größe…).

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    Wie sieht das denn eig. mit Puppen aus die einen “normalen” Erwachsenen Körper nachempfunden sind, aber man diese dann kindlich anzieht. Wird es dann nachträglich zu einer verbotenen Puppe? Ist sie dann nur in diesem Zustand illegal?

    Gibt ja z. B. auch ein Verbot von Pornographie mit Erwachsenen, wenn sie bspw. kindlich inszeniert werden. Das wäre ja analog damit vergleichbar. Eine legale Puppe wird durch die bloße nachträgliche Kleidung quasi illegal, oder nicht…?

  • Wie sieht das denn eig. mit Puppen aus die einen “normalen” Erwachsenen Körper nachempfunden sind, aber man diese dann kindlich anzieht. Wird es dann nachträglich zu einer verbotenen Puppe? Ist sie dann nur in diesem Zustand illegal?

    Gibt ja z. B. auch ein Verbot von Pornographie mit Erwachsenen, wenn sie bspw. kindlich inszeniert werden. Das wäre ja analog damit vergleichbar. Eine legale Puppe wird durch die bloße nachträgliche Kleidung quasi illegal, oder nicht…?

    Lu ErkerL
    165 68

    Hier ist zwischen einem Bild der Puppe und der Puppe zu unterscheiden. Das Bild wäre wahrscheinlich illegal, die Puppe nicht da sie ja weiterhin kein Kind abbildet … Außer natürlich sie hat vorher schon ein kind abgebildet. Kommt also auf den Richter und die Puppe an es könnte bei einem Edgecase den Unterschied machen … sollte aber wahrscheinlich für die Puppe egal sein.

  • K
    25 26

    Allein das man sich solche Fragen stellen muss ist einfach nur ein Armutszeugnis deutscher Politik.